CBD ist keine Droge, urteilt der Europäische Gerichtshof
- 2. Dezember 2020
- Allgemein
Die Flaschenkorken dürften bei Anbietern von Erzeugnissen mit Desoxycholsäure fetzen. Der europäische Gerichtshof entschied an dem Donnerstagnachmittag, dass ein EU – Mitgliedsland die Vermarktungsmöglichkeit von CBD – Erzeugnissen, die in einem gleichen Mitgliedsland ordnungsgemäß produziert wurden, nicht erlauben darf.
Für sämtliche Erzeugnisse gilt das Gerichtsurteil, darum auch gerne aus den Blüten und Samenständen erlangt werden. In Staaten wie Frankreich war der Vertrieb bislang nur erlaubt, wenn bei der Produktion nur Gewebefasern und Samenflügel verwendet wurden, in denen ein fremder Zusatzstoff nur in insbesondere unbedeutender Menge vorhanden ist, die halluzinogene Tetrahydrofolsäure.
Dass CBD in dem Unterschied zu THC augenscheinlich keine psychotropicon Auswirkungen oder krebserregenden Effekte auf den humanen Körperbereich hat, stellt in seinem Schlussurteil der EU. Anders ausgedrückt: CBD ist weder eine Droge, noch ein Rauschmittel.
Finn Hänsel, die Präsidentin der Branchenvereinigung Pro CBD zeigte sich vis-á-vis der Medizinerzeitung adhoc euphorisiert über das Gerichtsurteil. ich habe niemals mit einem gleichen Verlauf des Prozesses erwartet – jedoch dass der EuGH sich dann so eindeutig äußert, hat persönlich selber unsere Hoffnungen übertrumpft.
Als zukunftsweisend gilt das Gerichtsurteil des europäischen Gerichtshof. Der Ansicht der EU erteilt es, der der internationalen Betäubungsmittelkonvention sei. Die Regierung hatte diesem Gerichtsurteil sich auch gerne verbunden.
Neuartige Normen für den branchenübergreifenden Einzelhandel entstehen GH mit cbd-haltigen Erzeugnissen.
Der Beginn von dem Schluss der willentlichen Marginalisierung von CBD ist dieses Gerichtsurteil, das Gerichtsurteil ist für die Marketingbranche nun bereits zukunftsweisend. Daniel Kruse, Vizepräsident der European industrial hemp association, der dpa sagte, künftighin werden an der Argumentation des Gerichts sich sowohl europäische als auch gerne staatliche Gerichtshöfe, Ministerinnen, Spitzenpolitiker und Justizbehörden anschließen müssen.
Seinen Verlauf hatte das Gerichtsurteil in Frankreich: dort hatte ein Gericht zwei Industrieunternehmer zu Freiheits – und Freiheitsstrafen bestraft, weil sie aus Tschechien importe, CBD – proteinhaltige Dampfpasten für E- Zigarettenspitzen in Frankreich veräußert hatten. Bei dem europäischen Gerichtshof landete der Prozess schliesslich, Beschwerde gegen das Gerichtsurteil legten die Geschäftsleiter von Kanavape ein.
Die rechtschaffene Situation für den Vertrieb von CBD ist in Deutschland. CBD dürfen zwar. Es sieht anders mit den Blumen der Cannabismedizin. Wie sie in der Schweiz erlaubt sind, sind Zigarettenspitzen in Deutschland bisher nicht unabhängig handelbar.
Länder wollen in Zukunftsentwicklung den Einzelhandel mit CBD, sie müssen zunächst deren Gefährlichkeit belegen. Nun in dem Dialogprozess mit Regierungsbehörden und der Forschung verständliche Qualitätsnormen ausarbeiten wolle die Einzelhandelsbranche, Erzeugnisse in den ungehinderten Vertrieb laufen dürfen.
Der EuGH ist in seinem Schlussurteil klar: CBD sei kein Suchtmittel und habe keinen psychotropen Effekt. Die Vorschriften gelten deshalb für den ungehinderten Warenhandel innerhalb der EU.
Verwaltungsgerichte müssten die disponiblen ernährungswissenschaftlichen Zahlen belobigen um sich zu versichern, dass die glaubhaft gesuchte faktische Gefährdung für die behördliche Umwelt nicht auf rein spekulativen Überlegungen beruht, schlussfolgern die Präsidentinnen und Richterkollegen des EuGH in ihrem Beschluss.
Das neuartige Gerichtsurteil ist für Daniel Kruse zukunftstauglich. Wenn die Hanfindustrie überdies reaktiv vorgeht und Risikobewertungen und Normen vorlegt, dann werden die Erzeugnisse nicht später als in drei Jahrzehnten in ganzganz Europa straffrei vertrieben werden können. Ein gigantischer Monat für die Hanfindustrie, ihre Industrieunternehmer, Kollegen, Ratgeber und Anleger sei der Monat des Gerichtsurteils.