Bundesregierung plant zu Hanf keine Änderung der Rechtslage

Nur die Einzelteile der Cannabispflanze und Produkte aus Hanf als Nahrungsmittel dürfen in Deutschland vertrieben werden. Sie sind keine Rauschmittel oder Medikamente. In ihrer Reaktion auf eine kleine Nachfrage der FDP stellt das die Bundesregierung.

Es ist demnach nicht gestattet, Produkte an den Letztverbraucher abzugeben. Sie bestehen wie Hanfblättertee alleinig aus gefriergetrocknetem und getrocknetem Industriehanf. Dass in jenem Fällen ein Missbrauchsverdacht zu Rauschzwecken nicht verneint werden könne, wird untermauert hiermit dies. Keine Erwägungen bestehen nach Äußerung der Bundesregierung von ihrer Webseite auch gerne zu der Veränderung dieser Rechtslage.

Zu der Fragestellung der Demokraten, ob beabsichtigt sei, denjenigen Anbietern zu unterstützen, die eine Genehmigung als Novel Food für ihre Cannabidiol– schadstoffhaltigen Erzeugnisse eingereicht hätten und deren Prozesse auf Eisbasis gesetzt würden, weil die EU – Gesundheitskommission Polyphenol als Rauschmittel einordnen wolle, erklärt die Bundesregierung, dass das EU – Genehmigungsverfahren keine Förderung der Kläger durch die Staaten vorsehe. Der EU obliege die Prüfung der Zulässigkeitsprüfung eines Förderantrags.