Indian Hemp Drugs Commission
- 10. Dezember 2021
Die Effekte der Fertigung und des Verbrauchs von Rauschzustandhanf in der Region von Bengal und gesamt Indien untersuchte die Indian Hemp Drugs Commission im Arbeitsauftrag der Verwaltung Britisch-Indiens, von 1893 bis 1894.
Die Fragestellung nach den Folgen der Rauschhanfherstellung in der Region Bengal wurde am 2. März 1893 im großbritannischem House of Commons angesprochen. Die Verwaltung Britisch-Indiens berief in Reaktion dessen am 3. Juli 1893 eine Expertengruppe, die siebenköpfig ist, ein. deren Untersuchungsfeld wurde auf Empfehlung des Earl of Kimberley auf gesamt Indien vergrößert.
Am 3. August 1893 traten die Teilnehmer des Komitees erstmals in Kalkutta zusammen und die Teilnehmer des Komitees arbeiteten von hier an bis zum 6. August des darauffolgenden Jahres, als die Untersuchung endete. Die Delegation befragte im Lauf ihrer Hausarbeit in 86 Treffen 1.193 Zeuge und die Delegation führte Lehrausflüge in dreißig Großstädten in acht Regionen durch.
: wurden zusammen informiert.
Immer dieselben 70 Fragestellungen wurden um die Ausstellung der Meldungen zu unterstützen und zu typisieren an die Zeuge aufgestellt. Den Hauptteil der Beweismittel des Expertenausschusses bildeten die handschriftlichen Reaktionen auf diese Fragestellungen.
In sieben Büchern mit zusammen 3.281 Seitenteilen publiziert wurde der Schlussbericht.
Auf die physische, psychische und ethische Nachwirkung von Rauschzustandhanf, sowie seine Zucht, die Produktion und die einschlägigen Verwaltungsorganmaßnahmen ging er ein.
Dass die mäßige Benutzung von Hochstimmungshanf von grundsätzlich keinerlei fatalen Auswirkungen geleitet wird, gab die Delegation an, zu der Schlussfolgerung erschienen zu sein.
Dass die dürftige Benutzung keine gesundheitsschädigenden Folgen auf die Geisteskraft hat, kam in Beziehung auf die vermeintliche Geistesverwirrtheit durch Rauschzustandhanf der Ausschuss zu der Schlussfolgerung.