Cannabis Social Club
- 18. Januar 2022
Um eine erlaubte Anbauoption und Absatzmöglichkeit von Cannabis als Rauschgift an mündige Menschen zu erreichen ist ein Cannabis Social Club ein in dem Jahr 2005 von der paneuropäischen Einrichtung ENCOD vorgeschlagener Modellversuch. Ein nichtkommerzieller Klub ist ein Cannabis Social Club, welcher den berufsmäßigen, kooperativen Ackerbau einer beschränkten Zahl von Cannabis veranstaltet um die individuellen Wünsche der großjähriger Clubmitglieder abzudecken.
Nach nachfolgenden Grundregeln arbeitet solche Vereine:
Cannabis Social Klubs sind in dem Unterschied zu den in den USA populären Cannabis Buyers Klubs nicht auf lediglich ärztlichen Einsatz von Cannabis als Arznei begrenzt.
In Spanien, Belgien und den Niederlanden existieren Social Klub in Europa. Des Weiteren in Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Slowenien und anderen Staaten, diesbezüglich allerdings privat und durch Abandrohung illegalisiert.
Eine Debatte über die Installation von Cannabis Social Clubs als nationales Vorhaben zu der Ausgabe von Cannabis läuft in der Schweiz seit Beginn 2014. Dass sie das Kiffen in dem Cannabis Social Club – Konzept zulassen möchte, meldete ab 19. Januar 2014 eine fraktionsübergreifende Formation aus Genf. Die Formation will das Vorhaben ebenfalls ohne Einverständnis der Bundeswehr mit bürgerlicher Gegenwehr durchbringen, wie der Rundblick berichtet. Selbst in der Stadtverwaltung Zürich stößt die Genfer Anregung auf riesige Aufmerksamkeit. Dass sie sich an dem geplanten Cannabis Social Club – Vorhaben in Genf teilhaben möchte, meldete an dem 15. März 2014 die Großstadt Bern. Dass Winterthur an einem solchen Modellversuch teilhaben möchte, meldete an dem 18. März 2014 der Tagesanzeiger. Dass selbst Basel eine solche Gebühr anprobieren würde, meldete an dem 20. März 2014 die TagesWoche. An dem 9. April 2014 veröffentlichte die Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik NAS-CPA ein Grundpapier. Dies beschreibt die aktuelle Rauschgiftpolitik als dürftig. Dass es für eine zukunftsfähige Schweizer Drogenstrategie frische Konzepte benötige, belegt die darin präsentierte Auswertung erstmalig mit Statistiken. Die Großstädte stützen die Ergebnisse. Sie wollen Cannabis tentativ überwacht übergeben.
In Deutschland anzeigepflichtig ist die Zucht von THC -armem Wirtschaftshanf. In Deutschland sind Zucht, Verwertung und Beförderung von Cannabis mit starkem THC – Inhalt für ärztliche und methodische Lebenszwecke genehmigungspflichtig. Bei dem Bundesministerium für Arzneimittel eine Sondergenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG für den Verband einzureichen wäre eine Option der Legitimierung. Wenn Ureigeigenbedarf vorliegt, sieht außerdem § 31a BtMG die Option von einer Spurensuche abzusehen vor.
Das Modell des Cannabis Social Clubs wurde zu dem ersten Mal in einer Nachfrage an die ehemalige Drogenvertreterin der Föderalregierung Sabine Bätzing gerichtet. Wenn damit nicht zugleich die Zielsetzung verknüpft sei den Originalanbau von Cannabis zu unterstützen, könnten so Cannabis Social Clubs als sicherlich zu der Vorsorgemaßnahme beitragend bewertet werden.
Georg Wurth von dem Deutschen Hanfverband referierte auf dem 9. Internationalen Akzept – Kongress von dem 24. bis 26. September 2009 in Frankfurt an dem Main in dem Kurs Konzepte und positiv praktizierte Kontrollalternativen: Rauschmittelfachgeschäfte und Cannabis Social Vereine, Kontrollalternativen und Legalisierungsmodellfälle über Cannabis Social Klub.
Cannabis Social Vereine wurden an dem 5. August 2011 in das suchtpolitische Programm der Piratenpartei Berlin zu der Abgeordnetenhauswahlmannschaft 2011 eingesetzt.
Eine Befragung zu dem Themenbereich Beurkundung von Cannabis durch Verbreitung von Cannabis – Vereinen auf Anregung der Partei DIE LINKE fand an dem 25. Januar 2012 in der Gesundheitskommission des Bundestages statt. In dem Begehren als Option des gemeinsamen Anpflanzens erwähnt wurden Cannabis Social Klubs. Dem Begehren standen die anderen Unionen in dem Parlament, mit Ausnahmefall der Grünen skeptisch gegenüber.
Ein Aufklärungstreffen fand an dem 8. Juni 2013 in dem Berliner KuBiz statt, an dem Cannabispatienten und interessierte Einwohner teilnahmen. Joep Oomen, Pastor Michael Kleim und Maximilian Plenert sprachen es.
Joep Oomen in einem Vortrag über die Erlebnisse der Klubs in anderen Staaten sprach Akzept – Kongress 2013.
Der Deutsche Hanfverband startete in dem Jahr 2013 eine Aktion für Einwohnerpetitionen mit der Zielsetzung der Errichtung von städtischen Modellversuchen zu der Cannabisabgabe. Es erlaubt nach dem Betäubungsmittelnaturgesetz, Absatz § 3 Absatz 2 ausdrücklich Sondergenehmigungen zu methodischen oder anderen in dem allgemeinen Bedürfnis kursiver Endzwecken. Jeder Mitbürger in seiner Kommune kann dadurch einen solche Antrag einbringen. Unter anderem in Memmingen, Heidelberg, Münster, Bad Schussenried und Reutlingen beantragt wurden solche Anträge.
In dem Beitrag Coffeeladens vs. besprach die Hanffachzeitschrift THCene Cannabis. Der Verfasser kommt zu dem Schlusspunkt, dass in einem erlaubten Absatzmarkt die Cannabis Social Klub vor allem für Leute in Betracht kämen, die eine vollständige Aufsicht über das abgegebene Cannabis haben wollen, was von der Samensetzung über Zuwuchs, Erzeugung und Frucht erreichbar sei.
Eine Untersuchung über den San Francisco Cannabis Club zeigt auf, dass Kunden dieses Klubs nicht bloß von den gesundheitsförderlichen Funktionen von Cannabisblüten profitierten, sondern außerdem die gesellschaftliche Gesichtspunkte des Klubs äußerst bestimmend seien. Dass unter den vielen vorgeschlagenen Übergabemethoden die Cannabis Disco die fairste therapeutische Umgebung seien, schließt der Verfasser daraus.
Mit Safer – Use hinsichtlich Cannabis befasste das Hangmagazin sich in Heft 2 / 2014 sich. Dieser Ausgangspunkt biete aus Sichtfeld der Schadensverminderung die Option zu der Qualitätsprüfung des verkauften Cannabis und zu der Verringerung des gesundheitlichen Schadenspotentials. Neben der Aufklärungsaufgabe und Beratungsfunktion hätten die Klubs dabei außerdem eine gesellschaftliche Kontrollrolle. Den Wunsch der selektiven Vorsorgemaßnahme sowie der Frühzeitigerkennung von kritischem Verbrauch nachgekommen werden könne dadurch.
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