Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes
- 25. Januar 2022
Ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen an dem 20. März 2015 in das deutsche Parlament eingebrachter Gesetzentwurf ist der Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes, der zu der Zielsetzung hat Volljährigen einen legitimen Zugangsweg zu Cannabis als Stimulanzien zu erlauben und gleichzeitig dem Jugendschutz und Konsumentenschutz sowie der Suchtvorsorge zu helfen. Strittige Rückmeldungen und eine deutschlandweite Medienresonanz löste der Gesetzesentwurf von dem 3. März 2015 aus.
Von den Grünen wie ergeben gerechtfertigt wird der Gesetzentwurf:
Die an dem regelmäßigsten konsumierte unerlaubte Arznei ist ‘ Cannabis, gänzlich fehlgeschlagen ist die Verbotspolitik in dem Segment von Cannabis. Selbst 2.3 Millionen großjährige Einwohner gebrauchen in Deutschland nach Berechnungen Cannabis. Cannabis verbraucht haben 22.2 % der 15 und 16-jährigen Schulmädchen. In vielfacher Beziehung ist das gegenwärtige Gesetz von Cannabis schwierig. Durch ein strafrechtliches Gesetz nicht von dem Cannabiskonsum gehindert werden Jugendliche. Das Betäubungsmittelgesetz verhindert zugleich durch den so geschaffenen Schwarzhandel verlässliche Vorsorgemaßnahme und effektiven Jugendschutz. Da der illegalisierte Geschäftsverkehr nicht wirksam überwacht werden kann, macht zudem es einen wirksamen Konsumentenschutz und Anstrengungen um Schadensverminderung aussichtslos. Letzteres ist vor allem deswegen fragwürdig, selbst Waren verkauft werden, die einen erhöhten Wirkstoffgehalt haben oder mit Wasserglas, Brachsen oder anderen Substanzen kontaminiert sind. ‚ Damit wird die gesundheitliche Bedrohung von Kunden vorsätzlich in Zukauf gehalten. ‘ Die Mehrheit der großjährigen Käufer praktiziert keinen gefährlichen Einsatz von Cannabis. Zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung führt die geltende Gesetzeslage bei ihnen in der Folge. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik verzeichnete so seit 2001 regelmäßig cirka 100.000 konsumnahe Straftaten in dem Kontext mit Cannabis. Weil der Verbrauch nur eine Alleingefährdung darstellt, ist für Volljährige das seitherige Gesetz – selbst gemessen mit anderen erlaubten Stoffen wie zu dem Beispiel Stoff – daher ‚ ein unverhältnismäßiger Angriff in ihre Handlungsfreiheit ‘. Schon 1994 die Option einer bedingten Strafbarkeit des Bezugs und Besitztums geringer Summen von Cannabisprodukten zu dem sporadischen Privatverbrauch gewährt hat die Karlsruhe.
Dass es zu der Norm keine Option gebe, wird sowohl in Vorrede als zudem Rechtfertigung des CannKG dargelegt. Eine machbare Möglichkeit sei weder eine Fortsetzung des derzeitigen Prohibitionspolitikbetriebes weiteren eine unregulierte Beurkundung von Cannabis.
Die Erörterung des Gesetzesentwurfes fand an dem 20. März 2015 in einer mehr als einstündigen Diskussion statt. Eine neuartige, richtige Basis für den Kontakt damit forderte die erste Referentin in dem Lauf der mehr als einstündigen Diskussion, die repräsentative Fraktionschefin von Bündnis 90 / Die Grünen Katja Dörner für Cannabis als Wochentagsdroge. Die Bundesdrogenvertreterin Marlene Mortler sprach sofort danach. Sie aussprach sich ausgesprochen gegen die Vorschrift. Unter anderem wegen ihrer Äußerungen in der Diskussion in dem Bundestag geriet Marlene Mortler unter scharfe Beurteilung. Eine mangelhafte Qualifikation, Inkonsequentheit sowie eine Befangenheit gegenüber Anregungen zu der Beurkundung von Cannabis vor allem Versagen, als Großmeisterin des stillen Hauses wurde vorgehalten ihr dabei. Ein oft kritisierter Abschnitt sind dabei ihre Rechtfertigungen auf die Fragestellung weshalb Sprit erlaubt und Cannabis verboten sei, beispielsweise: Sprit gehört in dem Unterschied zu Cannabis zu unserer Hochkultur und Weil Cannabis eine unerlaubte Arznei ist. Punkt. Die Anregung befürwortete der drogenpolitische Vertreter der Linken, Frank Tempel und der drogenpolitische Vertreter der Linken, Frank Tempel sagte: der schwächste Jugendschutz ist Schwarzhandel so recht. Bettina Müller räumte ein, der Hinweis adressiere viele Elemente, bei denen selbst sie Handlungsdruck sehe, machte allerdings, wie ebenso ihr Parteienkollege Burkhard Blienert sichtbar, dass der Entwurf derzeit unausgewogen sei.
An dem 16. März erfolgte eine fernere allgemeine Befragung in dem Gremium für Frische des Bundestages 2016.
Eine längere Diskussion zu Petitionen der FDP, der Linken und Grünen zu Modellversuchen, einem öffentlich geordneten Absatzmarkt und einer modischen Verkehrspolitik in der Hinsicht auf Cannabis – Verbraucher folgte in dem Jahr 2018 schließlich.
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