Indian Hemp Drugs Commission

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Indian Hemp Drugs Commission

Die Effekte der Fertigung und des Verbrauchs von Rauschzustandhanf in der Region von Bengal und gesamt Indien untersuchte die Indian Hemp Drugs Commission im Arbeitsauftrag der Verwaltung Britisch-Indiens, von 1893 bis 1894.

Geschichte

Die Fragestellung nach den Folgen der Rauschhanfherstellung in der Region Bengal wurde am 2. März 1893 im großbritannischem House of Commons angesprochen. Die Verwaltung Britisch-Indiens berief in Reaktion dessen am 3. Juli 1893 eine Expertengruppe, die siebenköpfig ist, ein. deren Untersuchungsfeld wurde auf Empfehlung des Earl of Kimberley auf gesamt Indien vergrößert.

Die Hausarbeit der Expertenrunde

Am 3. August 1893 traten die Teilnehmer des Komitees erstmals in Kalkutta zusammen und die Teilnehmer des Komitees arbeiteten von hier an bis zum 6. August des darauffolgenden Jahres, als die Untersuchung endete. Die Delegation befragte im Lauf ihrer Hausarbeit in 86 Treffen 1.193 Zeuge und die Delegation führte Lehrausflüge in dreißig Großstädten in acht Regionen durch.

  • Deren Angaben wurden von dem Komitee eingetragen
  • In drei Klassen gegliedert wurden die Zeuge:

    • Die Regierungsangestellte können Hinweise über Hanf auf der Basis ihrer amtlichen und örtlichen Kenntnisse abgeben
    • Die Nicht-regierungsangestellte können Nachrichten über Hanf grundsätzlich oder seine Verknüpfung mit genauen Bevölkerungsfamilien abgeben
    • die Auffassungen oder Sachverhalte erzählen können
    • Sie sind für den Ausschuss von Bedeutung

: wurden zusammen informiert.

  • Zivile Regierungsangestellte: 467
  • Medizinische Regierungsangestellte: 214
  • Privat-Praktizierende-Mediziner: 34
  • Privat-Praktizierende-Mediziner: 87
  • Hanfbauern: 144
  • Apostel: 34
  • Organisationen: 24
  • Im Hanfhandel berufstätige Individuen: 75
  • Gelehrte: 55
  • Sonstige Persönlichkeiten: 59

Immer dieselben 70 Fragestellungen wurden um die Ausstellung der Meldungen zu unterstützen und zu typisieren an die Zeuge aufgestellt. Den Hauptteil der Beweismittel des Expertenausschusses bildeten die handschriftlichen Reaktionen auf diese Fragestellungen.

Der Report

In sieben Büchern mit zusammen 3.281 Seitenteilen publiziert wurde der Schlussbericht.

Auf die physische, psychische und ethische Nachwirkung von Rauschzustandhanf, sowie seine Zucht, die Produktion und die einschlägigen Verwaltungsorganmaßnahmen ging er ein.

Die physischen Einflüsse

Dass die mäßige Benutzung von Hochstimmungshanf von grundsätzlich keinerlei fatalen Auswirkungen geleitet wird, gab die Delegation an, zu der Schlussfolgerung erschienen zu sein.

Die intellektuellen Auswirkungen

Dass die dürftige Benutzung keine gesundheitsschädigenden Folgen auf die Geisteskraft hat, kam in Beziehung auf die vermeintliche Geistesverwirrtheit durch Rauschzustandhanf der Ausschuss zu der Schlussfolgerung.

Die ethischen Wirkungen

  • Keinen hinreichenden Hintergrund für die Vermutung erforscht zu haben gab die Delegation an
  • dass der maßvolle Einsatz von Rauschzustandhanf die Eigenschaft des Verbrauchers negativ beeinflusst
  • während allerdings unsäglicher Verbrauch sittliche Verdorbenheit und Störung leicht verstärken könne

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