Moncrieffe v. Holder
- 21. Dezember 2021
Die Besitzung einer geringfügigen Summe Dope durch einen Nichtmitbürger stellt ihr zufolge kein Kapitalverbrechen dar. Das Kapitalverbrechen rechtfertigt eine Ausweisung.
Adrian Moncrieffe, geborener Jamaikaner war Beschwerdeführer in der Angelegenheit. Der Jamaikaner nahm in den Vereinigten Staaten 1984 rechtskräftig seinen festen Aufenthalt. Während er im Besitztum von 1.3 Gramm Gras war, verhaftete im Jahr 2008 die Ordnungsmacht Moncrieffe. Vor einem Strafgericht in Georgia bekannte sich Moncrieffe der Besitzung des Dopes verantwortlich.
Da er als Einwanderer wegen eines Kapitalverbrechens und einer Betäubungsmittelstraftat bestraft war, leitete im Jahr 2010 die Heimatschutzbehörde ein Abschiebungsgerichtsverfahren gegen Moncrieffe ein.
Um dessen Urteil zu prüfen wandte sich der Verfassungsgerichtshof daher an das nichtige Strafgericht.
Die nachfolgende war die Fragestellung demnach:, mit der sich das Oberste Gericht auseinandersetzte.
Aus den Bezeichnungen der Rechtsstreitparteien, die beide sind, sowie der Kurzbezeichnung für den aus dem Lateiwinkel entnommenen rechtlichen Fachbegriff versus ergibt sich die Bezeichnung der Falle amerikanischen Gesetztraditionen nach.
« Zurück zum Glossar