Risiken und Nebenwirkungen von Cannabis
- 25. November 2017
- Allgemein
Die psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze wirken verstärkend auf die eigene Gefühlslage. So kann man einen Rausch von euphorisch, gelassen, entspannt bis depressiv, panisch und verwirrt erleben. Es kann passieren, dass man alte Muster sprengt und ganz neue Ansichten entdeckt. Ein hoffnungsloses verstricken und die Unfähigkeit klare Gedanken zu fassen sind ebenso möglich. Wahrnehmungen können intensiver erlebt werden oder man befindet sich im sensorischen Abseits.
Die jeweilige Sorte spielt beim erleben des Rauschzustands ebenfalls eine wichtige Rolle. So wirken Sativa Sorten stimmungsaufhellend und erregend, Indica Sorten eher entspannend und sedierend.
Während beim Couchnachbarn wohlige Entspannung eintritt, empfindet manch anderer Herzrasen, Übelkeit, Schwindel bis hin zum Kreislaufkollaps.
Tipps:
Beim rauchen des Krautes entstehen, wie bei allen Verbrennungen, karzinogene Stoffe. Die dabei freigesetzten Substanzen sind um ein dreifaches schädlicher als bei Zigaretten. Es können verschiedene onkologische Krankheiten auftreten. Eine Mischung mit Tabak verstärkt die schädlichen Auswirkungen. Ein exzessiver und dauerhafter
Konsum von Hanf kann die kognitiven Fähigkeiten temporär negativ beeinflussen. Für bleibende Hirnschäden existieren keine Hinweise. Es sind keine nachteiligen Folgen auf den Hormonhaushalt oder das Immunsystem bekannt. Es gibt keine gesicherten Belege über schädliche Auswirkungen von Cannabiskonsum auf eine Schwangerschaft oder das Kind, dennoch sollte man von unnötigen Medikationen absehen. Bei Anwendungen an Heranwachsenden kann eine verzögerte geistige Entwicklung auftreten, was jedoch nicht belegt ist. Außer zu medizinischen und ärztlich überwachten Therapien sollte von Anwendungen unter 21 Jahren abgesehen werden.
In Folge von regelmäßigem Gebrauch kann sich eine psychische und körperliche Abhängigkeit einstellen. Das Suchtpotential wird als gering eingestuft. Manche Menschen entwickeln, nach langfristigem Konsum, eine allgemein demotivierte Haltung. Die hartnäckige Behauptung, dass THC Psychosen und Schizophrenie auslöst ist nicht belegt. Unbestreitbar ist allerdings, dass zum entwickeln dieser psychischen Krankheiten bzw. Störungen, unabhängig von jeglichen Substanzen, eine Veranlagung vorhanden sein muss. In diesem Fall können verschiedenste Situationen einen Ausbruch bewirken.
Eine substanzindizierte Psychose durch hohe Mengen THC ist dennoch möglich, jedoch ist diese Art zeitlich auf wenige Tage begrenzt.
Tipps:
Seit dem 1. März 2017 ist Medizinalhanf, sowie die daraus resultierenden Präparate, verschreibungsfähig. Der lange, umständliche und oft vergebene Weg, über die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), an eine Ausnahmegenehmigung zu kommen entfällt somit. Der neue Gesetzestext wurde für deutsche Verhältnisse relativ offen gestaltet, wodurch die Verschreibung im Ermessen des Arztes liegt.
Leider gibt es noch immer einige Steine auf dem Weg zu legalen Medizinalhanf. Durch fehlende Kenntnisse, Desinformationen, ungenügende Studien und Jahrzehnten andauernder Indoktrinierung, sind Ärzte verständlicherweise stark verunsichert. Man muss also erst einen Arzt finden der nicht sofort in Schnappatmung verfällt. Sollte man diese Hürde überwunden haben wird sich der Arzt, obwohl es in seinem eigenen Ermessen liegt, aufgrund der fehlenden eigenen oder erworbenen Erfahrungen, an die Liste der BfArM über Krankheiten für die bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden halten. Diese Liste stimmt mit den hier aufgeführten Krankheiten größtenteils überein. Das wird alleine schon der Fall sein, weil es nicht nur im Ermessen, sondern auch in der Verantwortung des Arztes liegt, nach besten Wissen und Gewissen zu handeln. Sollte auch diese Kurve genommen sein, stürzen wir uns in die nächste Apotheke.
Aus Berlin meldeten Betroffene, aufgrund von Lieferengpässen, Wartezeiten von bis zu 3 Monaten verkraften zu müssen. Bezahlt wird in Vorkasse. 20 Euro pro Gramm. Ein Preisaufschlag der Apotheken von 100% ist dabei keine Seltenheit.
Egal, bekommt man von der Krankenkasse zurück erstattet, oder?
Nein, dies war bisher eher die Ausnahme! Das neue Gesetz sieht zwar eine Kostenübernahme vor, die Krankenkassen verweisen aber auf fehlende Langzeitstudien über die Wirksamkeit und sind aus dem Schneider.
Es könnte so einfach sein…Eigenanbau! Doch dies wird, wegen der angeblich nicht kontrollierbaren Wirkstoffkonzentration und einem fehlen des öffentlichen Interesses, abgelehnt. In Anbetracht der 58.000 Toten pro Jahr, die durch falsch verschriebene oder unerwünscht wirkende Medikamente ums Leben gebracht werden, wirkt diese Begründung nahezu sarkastisch. Nicht kontrollierbare Verluste der Pharmaindustrie und fehlendes wirtschaftliches Interesse würde schlüssiger klingen.