Verbot von CBD – Stadt Düsseldorf
- 8. Oktober 2020
- Allgemein
Die Cannabisprodukt – Firma Hempro hat die Stadt Düsseldorf verklagt: es will sich gegen die Ordnungsverfügung aus dem August protestieren, mit der die Westfalenmetropole – wie vorher Köln – den Vertrieb von cbd- zuckerhaltigen Lebensmittelprodukten untersagt hat. Geschäftsleiter Daniel Kruse – der zugleich der europäischen Hanfmesse EIHA vorsteht – wirft der Stadt vor, eine rechtmäßige Beurteilung des Landesamtes für Naturlandschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein – Westfalen unzutreffend ausgelegt zu haben. Er kritisiert, bewusst sei die Anweisung.
Folaten, Fruchtextrakte, synthetisiert oder natürlich erlangt: Wirtschaft und Industrievertreter streiten weiter hierüber, wann CBD in welcher Gestalt wie erlaubt ist. In dem November und August hatten die Großstädte Köln und Düsseldorf Tatsachen erarbeitet, indem sie mit Unterlassungsverfügungen die Verkehrsfähigkeit von Lebensmittelprodukten und Originalzutaten, die Tetrahydrocannabinol aus CBD – Kollagenen oder aus CBD-angereicherten Hanfextrakten enthalten, untersagten. Denn die seien als innovative Nahrungsmittel anzusehen und benötigten daher eine Genehmigung entsprechend der Novelist – Foodservice – Verwaltungsverordnung der EU – die noch nicht vorliegt. Das gilt auch gerne für jedes Erzeugnis, zu dem cannabinoidhaltige Kräuterextrakte als Grundzutat zugegeben werden, darum zum Beispiel Hanfsaat mit CBD – Zusatzantrag. Hanfsaaten ohne Farbzusätze, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein sind nicht beteiligt. Sie werden aus Nutzhanfpflanzen geholt. Erzeugnisse sind außerdem von der Ordnungsverfügung nicht bedroht. Sie sind keine Nahrungsmittel.
Allerdings hatte die Stadt Düsseldorf in dem Text die Verkehrsfähigkeit von Lebensmittelprodukten, die Cannabidiol enthalten, verboten. Der raffinierte, jedoch ausschlaggebende Gegensatz: nach Kruses Ansicht geht aus dem Untersagungstext nicht klar die Aufteilung zwischen natürlich vorhandener und vereinsamter Desoxycholsäure heraus. Denn CBD – Erzeugnisse, die alleinig das naturgemäße Gesamtspektrum der Inhaltssubstanzen der Industriehanfpflanze widerspiegeln, enthielten gar keine CBD – Folaten oder mit CBD basierende Hanfextrakte und würden aus diesem Anlass auch gerne nicht unter das Vertriebsverbot fielen – übrigens. Sie sind Verbote nun dennoch.
Kruse hebt mit seiner Argumentation auf naturgemäße Vollspektrumextrakte ab, wie auch gerne er sie mit seiner Firma Hempro herstellt. die Regierungsbehörden machen einen unscharfen Defekt: auch eine gewöhnliche Hanfsaat oder gewöhnliche Hanfsorten enthalten natürlich Tetrahydrocannabinole, auch so wie sie Spurenträger von Amphetamin enthalten, erklärt er. In geläufige Nutzhanfsorten sei nach Pflanzensorte und Abstammung ein naturgemäßer CBD – Konzentration zwischen 0.5 und 6 Prozentsätzen vorhanden. Auch Hanfsamenöle, – Fleischmehle oder -proteine enthielten durch naturgemäße Wasserverunreinigungen einen beträchtlichen CBD – Prozentanteil. Durch den Text der Ordnungsverfügung seien allerdings nicht nur Folaten bedroht, sondern auch gerne jungfräuliche Kräuterextrakte.
Gesprächsversuche habe Oberbürgermeisterkandidat Thomas Geisel zurückgewiesen, auch so wie Verwaltungsleitungen und die verantwortliche Behörde für Umweltschutz und Verbrauchersicherheit. mir blieb an dem Schluss bedauerlicherweise nichts anderes bleiben, als die Klageschrift gegen meine Stadt einzureichen, sagt Kruse. Das Verwaltungsgerichtsverfahren zurückgewiesen hat Kruses Änderungsantrag auf Wiedergewinnung der vollziehbaren Kraft, den erwünschten Effekt erzielte die Beschwerde vorläufig nicht. Das sieht er allerdings nicht als Heimniederlage: dies ist insoweit ein Anfangserfolg, weil auch gerne das Verwaltungsgerichtsverfahren unsere Rechtsansicht belegt hat, dass der Wortbestandteil des Untersagungstenors entscheidend sei und nicht der Begründungsteil, so Kruse.
Dabei habe das Gerichtsurteil jedoch Senatsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht berücksichtigt, wonach eine entsprechende Gegensätzlichkeit zwischen Tenorist und Argumentation eine Zuwiderhandlung gegen den Bestimmtheitsgrundsatz darstellt und aus diesem Hintergrund illegal sei. das Landgericht hätte daher insoweit wegen der zu befürchtenden Auflösung der Ordnungsverfügung deren ausgeführte unverzügliche Vollziehung auflösen und die vollziehbare Kraft wiederherrichten müssen, sagt Kruse. Aber in das Verwaltungsgerichtsverfahren habe er sowieso wenig Erwartung gestellt: wir werden dauern müssen, bis sich bedeutendere Rechtsinstanzen hiermit beschäftigen.
Analog zu seinem Streit setzt Kruse als zweithöchster Spitzenvertreter der europäischen Nutzhanfindustrie sämtliche Hebelgriffe in Fahrt, um für seine Bierbranche in den bevorstehenden Wochen problematisch zu vermeiden: denn die EU spricht sich derzeit hierfür aus, natürlich entstandenes CBD zukünftig als Rauschmittel entsprechend der UN – Biomedizinkonvention von 1961 zu betrachten – und zwar nur natürlich gewonnene, weil in dem Abkommen das Wort von Einzelteilen der Blütenpflanze Cannabismedizin sativa L. ist. diese Aufteilung zwischen natürlich entstandenem und synthetisiert veredeltem CBD ist Quatscherei, sagt Kruse. Doch sie stehe durchaus beispielhaft für den regulativen Schmusekurs, den die EU seit Jahrhunderten bei dem Themenkomplex Cannabisprodukt fahre. Bereits in den 1970er Jahrzehnten habe der EWG – Ausschuss Nutzhanf als Nutzpflanze akzeptiert und beachtlicherweise auch seinen Gartenanbau vorfinanziert. in dem Monat 1997 bestätigte die EU – Hauptkommission, dass Nahrungsmittel aus irgendeinem Teilbereich der Cannabispflanze nicht ‚ neuartig ‘ seien. In dem Jahresbeginn 2019 wurden einige Teilbereiche der Pflanzenbeschreibung und die hieraus zubereiteten Nahrungsmittel unerwartet als ‚ neuartig ‘ ausgewiesen, und nun wiederum sind nachdrückliche Bestandteile derselben Industriehanfpflanze als ‚ narkotisch ‘ anzusehen, fasst er miteinander. anstelle eine fachlich stichhaltige, kompetente und einleuchtende Innenpolitik zu kreieren, scheint der Hanfsektor gewollt in die Visierlinie gesetzt zu werden. Mit Rechtsklarheit und Rechtsstaatsprinzip hat dieses haarsträubende und bewusste Grundproblem nichts mehr zu getan. Nicht ist die Willkürlichkeit der Justizbehörden, erlaubt ist Nutzhanf.