Gesetzeslage: Der Kauf von Hanfsamen – Was sagt das Gesetz?
- 23. Juli 2017
- Hanfsamen
Die rechtliche Situation rund um das Thema Cannabis in Deutschland scheint auf den ersten Blick recht eindeutig zu sein: Sowohl der Anbau als auch die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Abgabe, die Veräußerung, der Erwerb und der Besitz von allen Pflanzenteilen sind entsprechend §§ 29 ff. BtMG (Betäubungsmittelgesetz) strafbar. Ein Spielraum besteht aus strafrechtlicher Sicht nicht. Cannabis gilt in Deutschland als verbotene Substanz. Auch die strafrechtliche Duldung ist eher ein Gerücht, denn grundsätzlich sind bereits geringste Mengen illegal. Das ist die Theorie.
In der Praxis wird oft von einer Strafe bei geringfügigen Mengen abgesehen. Die Grenzen hierfür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und können teils auch stark variieren. In der Regel werden Verfahren beim Besitz geringer Mengen Marihuana durch die Staatsanwaltschaft wieder eingestellt. Ausnahmen gelten nur für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke, der Wirkstoff THC wird seit einigen Jahren in der Schmerztherapie verwendet und in Form von verschreibungspflichtigen Medikamenten vertrieben.
Auch die Samen der Cannabispflanze sind gemäß § 1 Abs. I BtMG in Deutschland verboten. Sie gehören nach Anlage I zu den Pflanzenteilen, unabhängig vom THC-Gehalt oder der Keimfähigkeit. Strafbar macht man sich mit den Samen allerdings nur, wenn sie für den Anbau genutzt werden. Jedoch fallen zugelassene Nutzhanfsorten nicht unter das Betäubungsmittelgesetz – hierzu gehören Samen für den genehmigten Cannabisanbau oder Samen zur Verwendung für Tierfutter. Inzwischen finden sich auch Hanfsamen in vielen Lebensmittelläden, denn in geschältem Zustand gelten sie als Powerfood.
Wichtig:
Während die kleinen Samen früher noch als Vogelfutter getarnt wurden, ist es inzwischen legal, sich Cannabissamen zu bestellen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Samen in einem anderen Land der EU bestellt werden, denn bis auf Deutschland ist der Handel damit in jedem Land der Europäischen Union legal.
Aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb der EU macht man sich also nicht strafbar, wenn man Samen innerhalb der EU online bestellt.
Rein rechtlich dürfte die Hanfsaat nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, denn die Menge an THC ist dafür zu gering. Da in anderen Ländern der EU die Samen völlig legal auch in Läden gekauft und in alle Länder der EU verschickt werden können, sehen Händler darin zudem eine Wettbewerbsverzerrung, denn ausländische Samenbanken haben über den Handel in Deutschland die komplette Kontrolle. Entscheidend ist nur die Tatsache, dass Hanf nicht angebaut werden darf, sofern keine Genehmigung dafür vorliegt. Und dabei ist auch unerheblich, ob es sich um männliche (THC-freie) oder weibliche Pflanzen handelt.