Weed – Rechtslage in den EU-Staaten
- 25. Juli 2017
- Hanfsamen
Wie es in Deutschland aussieht, wissen wir nun. Doch wie ist die rechtliche Lage in anderen EU-Ländern wie den Niederlanden, Frankreich, Italien, Polen und Großbritannien? Die rechtliche Lage ist dabei für Cannabisliebhaber durchaus interessant, denn die bestellten Samen kommen genau aus diesen Ländern.
Für Cannabisfreunde ist die Niederlande das Europäische Mekka, doch aus rechtlicher Sicht ist auch die Niederlande nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Auch hier ist Marihuana nicht legal, der Besitz wird lediglich bei Mengen bis fünf Gramm geduldet. Die Polizei ist jedoch zum Einzug berechtigt. Größere Mengen werden hier mit Geldbußen von 3.500 EUR bestraft, bei mehr als 30 Gramm handelt es sich um eine Straftat, welche mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldbuße von 16.750 EUR geahndet wird. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet, wird aber meist geduldet. Auch hier ist der Anbau von Hanfpflanzen strafbar, bis zu fünf Pflanzen wird der Anbau für den Eigenbedarf jedoch geduldet, sofern der Anbau mit maximal zwei technischen Hilfsmitteln unterstützt wird – alles andere gilt als professioneller Anbau und ist strafbar.
Die Gesetze in Frankreich sind ähnlich streng wie in Deutschland. Besitz, Konsum und Verkauf sowie Herstellung sind Straftaten, welche nach französischem Recht strikt verfolgt werden. Die Gerichtspraxis ist ähnlich der in Deutschland, das Strafmaß ist von der beschlagnahmten Menge abhängig.
Italien ist in seiner Cannabispolitik eher inkonsequent. Zwar wurden unter Berlusconi die Gesetze extrem verschärft, im Jahr 2014 wurden die Änderungen jedoch vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt. Aktuell sieht das Gesetz vor, dass der Besitz nur mit einer Verwarnung geahndet wird, sofern die Menge nachweislich für den Eigenbedarf vorgesehen ist. Bei größeren Mengen wird allerdings von einem kommerziellen Handel ausgegangen, das Strafmaß liegt bei bis zu sechs Jahren Gefängnis oder maximal 75.000 EUR Geldstrafe. Der Cannabisanbau ist strafbar, toleriert wird eine Pflanze, sofern der Eigenbedarf nachgewiesen werden kann.
Eines der Länder mit den vermutlich strengsten Cannabis-Gesetzen ist Polen. Selbst zu medizinischen Zwecken ist Hanf ist hier verboten. Bislang wird in Polen der reine Cannabiskonsum toleriert und stellt kein Vergehen dar. Der Besitz wird allerdings mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet, bei „signifikanten“ Mengen kann die Freiheitsstrafe auch bis zu zehn Jahre betragen. Sehr geringe Mengen werden mit einer Höchststrafe von einem Jahr geahndet. Eine Unterscheidung zwischen dem Cannabis-Anbau und dem Anbau von Kokain oder Opium wird in Polen nicht getroffen, alle Vergehen diesbezüglich werden mit bis zu drei Jahren und bei größeren Mengen mit bis zu acht Jahren bestraft.
Die Cannabis-Gesetze in Großbritannien wechselten in den vergangenen zehn Jahren immer wieder. Allein für den Besitz liegt die Höchststrafe in Großbritannien bei bis zu fünf Jahren und/oder einem Bußgeld in unbegrenzter Höhe. Cannabissamen – ganz gleich ob es sich um Nutzhanf oder THC-reiche Pflanzen handelt – können gekauft und auch besessen werden. Verboten ist hingegen die Keimung und Zucht aller Sorten ohne Vorliegen einer Lizenz, welche gegen Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und Zahlung einer Gebühr erworben werden kann. Mit bis zu 14 Jahren Freiheitsstrafe und/oder Bußgeld in unbegrenzter Höhe wird in Großbritannien der Anbau geahndet.