Sonnige Zeiten für Kiffer – Drogenbeauftragte schlägt Freigrenze vor
- 25. August 2021
- News
Die Bundesdrogenbeauftragte macht zugegebenermaßen nicht immer eine geschickte Figur. Häufig war die Kommunikation in den vergangenen Monaten und Jahren von Widersprüchlichkeiten geprägt. Jetzt jedoch sorgt Daniela Ludwig (CSU) mit einem Vorstoß für Aufsehen: Drogenbesitz soll bis zu einer Freigrenze straffrei sein.
Am Montag sorgte Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) für Aufsehen. Sie sprach sich dafür aus, die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis auf sechs Gramm festzusetzen. Und das bundesweit. Gleichzeitig soll der Besitz von bis zu sechs Gramm Marihuana damit nicht mehr unter Strafe stehen. Ferner soll der Besitz bis zu diesem Rahmen nicht mehr als Straftat gelten, sondern lediglich noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Im Hinblick auf die Suchtproblematik fügte Ludwig allerdings hinzu: „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten.“
Vielerorts ist der Vorstoß der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nicht mehr als alter Wein in neuen Schläuchen. Immerhin handhaben die meisten deutschen Bundesländer den Besitz von Cannabis in geringen Mengen bereits seit langem so und setzen auf die Strafverfolgungsgrenze von sechs Gramm. Gerade in den Bundesländern, die restriktiver vorgehen, sollte der Vorstoß aber eine Signalwirkung haben.
Auf der anderen Seite dürfte der Vorschlag für Cannabis-Freunde in deutlich liberaleren Bundesländern ein herber Dämpfer sein. In Berlin etwa liegt die Toleranzgrenze bei 15 Gramm pro Person. Bezeichnenderweise liegt der Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, in der Bundeshauptstadt auch so hoch wie an kaum einem anderen Ort in der Republik. Auch aus diesem Grund liegt die 15-Gramm-Grenze Berlins für Daniela Ludwig deutlich zu hoch.
Zustimmung erhält die Bundesdrogenbeauftragte vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow. „Die gestern bekannt gewordene Forderung von Daniela Ludwig (CSU), den Cannabiskonsum künftig bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, lässt hoffen und wird von uns ausdrücklich begrüßt“, so Peglow.
Ferner empfiehlt Ludwig der Union für die Zeit nach der Bundestagswahl ebenfalls, das Thema Cannabis bei möglichen Koalitionsverhandlungen aktiv zu diskutieren und dabei eine Kompromisslösung zu suchen.
Auch Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) ist von der Idee der Straffreiheit beim Besitz geringer Cannabis-Mengen angetan. Allerdings sieht Behrens darin keinen ersten Schritt hin zur generellen Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Vielmehr stellt sie die Bedeutung von Prävention und Aufklärung heraus. „Cannabis ist keine harmlose Droge“, so Behrens.
Etwas differenzierter betrachtet die Bundesdrogenbeauftragte die Angelegenheit: „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss.“ Festzuhalten ist jedoch, dass die Weichen bereits gestellt sind. Wohin der Weg genau führt, werden wir in der nächsten Legislaturperiode erfahren.